Informationen zum Religions- und Ethikunterricht
(in der MSS)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Folgenden sollen die mit dem Besuch des Religionsunterrichts und einer etwaigen Umwahl
zusammenhängenden Regelungen kurz aufgezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei
lediglich um die Bestimmungen für die gymnasiale Oberstufe (MSS) handelt.
Schüler der gymnasialen Oberstufe unterliegen hinsichtlich der Belegung von Religions- / Ethikkursen
der Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 1999, zuletzt geändert am 26. Juni 2010. Hier wird grundlegend
ausgeführt, dass für Schüler, die nicht am Religionsunterricht der Schule teilnehmen, Ethikunterricht
verpflichtend ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Schüler, welche sich während eines
laufenden Halbjahres oder in der Jahrgangsstufe 13 vom Religionsunterricht oder Ethikunterricht
abmelden, eine Leistungsbewertung im jeweils neu belegten Fach stattfinden muss (Nachprüfung –
siehe unten). Folglich ist der Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.
Hinsichtlich des Grundfaches ist ferner festgesetzt, dass diejenigen, welche Religionslehre (evR, kR) als
Grundfach belegt haben, in der Oberstufe mindestens drei Kurse im Religionsunterricht der eigenen
Konfession zu besuchen haben. Ein Wechsel in die andere Religionslehre ist grundsätzlich nicht
vorgesehen, kann nach der obigen Regelung, sofern keine organisatorischen Gründe dagegensprechen,
für zwei Halbjahre auf Antrag genehmigt werden.
Wichtig ist abschließend festzuhalten, dass Schüler, welche Religionslehre oder Ethik als viertes
Prüfungsfach wählen wollen, alle Kurse im Religionsunterricht ihrer Konfession oder im Ethikunterricht
absolvieren müssen. Ferner ist ein Rückwechsel – Umwahl auf Ethik – nicht mehr möglich (Ausnahme ist
die obige Regelung zum kurzzeitigen Wechsel in die andere Konfession). Eine Umwahl aus Glaubens- /
Gewissensgründen kann nur einmalig erfolgen.
Hinweise zur Nachprüfung bei Wechsel während des laufenden Halbjahres
Um einen Leistungsnachweis beim Übertritt in den Ethik- oder Religionsunterricht führen zu können,
findet eine Nachprüfung statt. Inhalt der Nachprüfung ist der Unterrichtsstoff, der in dem Zeitraum, der
zwischen Beginn des Kurshalbjahres und dem Übertrittstermin des Schülers liegt, behandelt wurde.
Entscheidend ist hier der Termin des Übertritts. Liegt dieser vor der Kursarbeit, so hat der Schüler diese
mitzuschreiben. Liegt der Übertrittstermin nach der Kursarbeit, ist diese in geeigneter schriftlicher Form
nachzuholen. Hinzu tritt in jedem Fall eine mündliche Prüfung von etwa 45 Minuten, die immer mit
Protokollant erfolgt. Thema der Prüfung ist der Unterrichtsstoff des jeweiligen Kurshalbjahres.
Sinzig, Juli 2022
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