Klassenfahrten
Klassen- und Studienfahrten sind den Unterricht ergänzende und bereichernde Schulveranstaltungen,
die zugleich wertvolle pädagogische Wirkungen haben. Das Rhein-Gymnasium begrüßt und fördert die
Durchführung dieser Fahrten.
Gleichwohl können die Fahrten nur dann genehmigt werden, wenn die Schüler und Schülerinnen durch
Einstellung und Verhalten im Unterricht gezeigt haben, dass ein erfolgreicher Verlauf zu erwarten ist. Die
Schüler haben kein Anrecht auf Teilnahme an Klassenfahrten in bestimmten Klassen oder Stufen.
Folgende Klassen- und Kursfahrten werden am Rhein-Gymnasium angeboten:
Jahrgang
Fahrtziel
Dauer
Kostengrenze
Zeitraum
5
Bachem
3 Tage / 2 Üb
100 €
Anfang 5. Schuljahr
7
Rurberg
3 Tage / 2 Üb
200 €
Anfang 7. Schuljahr
10
nach Maßgabe
5 Tage
420 €
des Klassenleiters
vor den Sommerferien
12
Ende des
480 €
12. Schuljahres
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Der pädagogische Nutzen einer Fahrt in der Stufe 5 wird als wertvoll erachtet, um das soziale
Miteinander zu fördern.
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Die Klassenfahrt in der Stufe 7 dient im Wesentlichen der Festigung der Klassengemeinschaft und
sollte daher erlebnispädagogischen Charakter haben.
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Die 10er Fahrt soll zur Förderung des politisch-kulturellen Bildungshorizontes unserer Schüler
beitragen und entsprechend in den Unterricht eingebunden werden. Als Ziel bietet sich z. B. eine
Fahrt nach Berlin oder in eine andere deutsche Großstadt an. Über Ausnahmeregelungen
entscheidet der Schulleiter.
•
Die Studienfahrten der Jahrgangsstufe 12 müssen fächerübergreifende Bildungsinhalte vermitteln,
die von allen Teilnehmern inhaltlich vorbereitet werden. Die Ziele sind frei wählbar. Eine Fahrt in
ein englisch-, französisch- oder spanischsprachiges Land sollte angeboten werden.
Kosten
Die angegebenen Beträge müssen Fahrt, Unterkunft, volle Verpflegung und alle anderen notwendigen
Ausgaben des Pflichtprogramms (z. B. Eintrittsgelder, Seilbahnkarten usw.) enthalten. Der
Kostenrahmen ist einzuhalten.
Bei Finanzierungsproblemen kann man sich vertrauensvoll an die Klassen- bzw. Stammkursleitung
wenden. Über den Förderverein können Kosten bis zu einer Höhe von 50% schriftlich beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es für Hartz IV Bezieher Zuschüsse bei den zuständigen Stellen.
Sonstige allgemeine Regelungen für Klassenfahrten und Exkursionen
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Im Interesse aller müssen die außerunterrichtlichen Aktivitäten koordiniert werden. Kontinuierlicher
Unterricht muss gewährleistet bleiben.
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Eine Kumulierung von Fahrten, Exkursionen und sonstigen zusätzlichen Schulveranstaltungen für
einzelne Schüler sollte unterbleiben.
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In der Jahrgangsstufe 13 sollen vor dem schriftlichen Abitur keine Exkursionen stattfinden.
Berlin (10. Klasse)
Zermatt (12. Klasse)
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