Entschuldigungsbestimmungen
Entschuldigungen
Jedes unvorhersehbare Fernbleiben vom Unterricht (plötzliche Krankheit, Notfälle o. ä.) ist der Schule
umgehend mitzuteilen. Rufen Sie dazu bitte dazu im Sekretariat der Schule an, sprechen Sie ggf. auf
den Anrufbeantworter, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Treten bei einem Schüler im Laufe des Unterrichts gesundheitliche Beschwerden auf, meldet er sich
beim Fachlehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Der Lehrer vermerkt dies im Klassenbuch.
Darüber hinaus meldet sich der Schüler im Sekretariat und nimmt telefonisch Kontakt mit den Eltern auf.
Für jedes Schulversäumnis ist dem Klassenleiter spätestens drei Tage nach Wiederbesuch des
Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Verwenden Sie dafür gerne das unten stehende
Formular. In besonderen Fällen kann die Vorlage von zusätzlichen Nachweisen (ärztliches oder
schulärztliches Attest etc.) verlangt werden (§ 37 Abs. 1 Schulordnung).
Auch versäumte Einzelstunden müssen entschuldigt werden. Hierfür erhalten die Schüler im Sekretariat
ein Formblatt, oder Sie verwenden ebenfalls das unten stehende Formular.
Beurlaubungen
In allen Fällen von vorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht (d. h. der Grund steht vorher schon
fest, z. B. Krankenhausaufenthalte, nicht zu verschiebende Arztbesuche, wichtige familiäre Ereignisse o.
ä.), muss vorher ein schriftlicher Beurlaubungsantrag gestellt werden (gerne mit dem unten stehenden
Formular), und zwar für einzelne Stunden beim Fachlehrer, für bis zu drei Tage beim Klassenleiter und
darüber hinaus beim Schulleiter (§ 38 Schulordnung).
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen laut Schulordnung nicht ausgesprochen
werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter nach schriftlichem Antrag.
Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden in der Regel gewährt - müssen aber auch mindestens
drei Tage vorher schriftlich beim Schulleiter beantragt werden!
Fehlt ein Schüler ohne vorherige Beurlaubung, obwohl das Fernbleiben im voraus schon feststand, gilt
dies als unentschuldigtes Fehlen. In dieser Zeit versäumte Leistungsnachweise können vom Fachlehrer
mit "ungenügend" bewertet werden.
Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge
Wir freuen uns, wenn Sie für Entschuldigungen bzw. Beurlaubungsanträge die folgenden Formulare
verwenden:
Formular für eine Entschuldigung
Formular für einen Beurlaubungsantrag
Regelungen für die Oberstufe
Unsere Entschuldigungsbestimmungen für die Oberstufe (MSS) finden Sie hier.
Rhein-Gymnasium Sinzig Dreifaltigkeitsweg 35 53489 Sinzig Tel. 02642/9832-30 Fax 02642/9832-50 office@rhein-gymnasium-sinzig.de