Rhein-Gymnasium Sinzig Startseite Startseite Musikangebot Musikangebot Startseite Startseite Kleine Theater-AG Kleine Theater-AG Klassenfahrten Klassenfahrten Unsere Schule Unsere Schule Unterricht Unterricht Austauschprogr. / Skifahrt Austauschprogr. / Skifahrt Kollegium Kollegium Schulverwaltung Schulverwaltung Schülervertretung Schülervertretung Elternarbeit Elternarbeit
Entschuldigungsbestimmungen Entschuldigungen Jedes unvorhersehbare Fernbleiben vom Unterricht (plötzliche Krankheit, Notfälle o. ä.) ist der Schule  umgehend mitzuteilen. Rufen Sie dazu bitte dazu im Sekretariat der Schule an, sprechen Sie ggf. auf  den Anrufbeantworter, oder schicken Sie uns eine E-Mail.   Treten bei einem Schüler im Laufe des Unterrichts gesundheitliche Beschwerden auf, meldet er sich  beim Fachlehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Der Lehrer vermerkt dies im Klassenbuch.  Darüber hinaus meldet sich der Schüler im Sekretariat und nimmt telefonisch Kontakt mit den Eltern auf.   Für jedes Schulversäumnis ist dem Klassenleiter spätestens drei Tage nach Wiederbesuch des  Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Verwenden Sie dafür gerne das unten stehende  Formular. In besonderen Fällen kann die Vorlage von zusätzlichen Nachweisen (ärztliches oder  schulärztliches Attest etc.) verlangt werden (§ 37 Abs. 1 Schulordnung).   Auch versäumte Einzelstunden müssen entschuldigt werden. Hierfür erhalten die Schüler im Sekretariat  ein Formblatt, oder Sie verwenden ebenfalls das unten stehende Formular.  Beurlaubungen In allen Fällen von vorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht (d. h. der Grund steht vorher schon  fest, z. B. Krankenhausaufenthalte, nicht zu verschiebende Arztbesuche, wichtige familiäre Ereignisse o.   ä.), muss vorher ein schriftlicher Beurlaubungsantrag gestellt werden (gerne mit dem unten stehenden  Formular), und zwar für einzelne Stunden beim Fachlehrer, für bis zu drei Tage beim Klassenleiter und  darüber hinaus beim Schulleiter (§ 38 Schulordnung).   Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen laut Schulordnung nicht ausgesprochen  werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter nach schriftlichem Antrag.   Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden in der Regel gewährt - müssen aber auch mindestens  drei Tage vorher schriftlich beim Schulleiter beantragt werden!   Fehlt ein Schüler ohne vorherige Beurlaubung, obwohl das Fernbleiben im voraus schon feststand, gilt  dies als unentschuldigtes Fehlen. In dieser Zeit versäumte Leistungsnachweise können vom Fachlehrer  mit "ungenügend" bewertet werden.   Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge Wir freuen uns, wenn Sie für Entschuldigungen bzw. Beurlaubungsanträge die folgenden Formulare  verwenden:  Formular für eine Entschuldigung Formular für einen Beurlaubungsantrag Regelungen für die Oberstufe Unsere Entschuldigungsbestimmungen für die Oberstufe (MSS) finden Sie hier.  
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