Entschuldigungsbestimmungen
Entschuldigungen
Jedes unvorhersehbare Fernbleiben vom Unterricht (plötzliche Krankheit, Notfälle o. ä.) ist der Schule
umgehend VOR Unterrichtsbeginn (8:00 Uhr) über das IServ-Modul „Abwesenheiten“ mitzuteilen.
Wichtig hierbei sind die Dauer des Fehlens und eine kurze Begründung, z. B. krank, Wetter, Bus. Sollte
eine Meldung aus technischen Gründen über IServ nicht möglich sein, so können Sie Ihr Kind auch
telefonisch, unter 02642 983230, oder per E-Mail (schule@rgsinzig.de) abmelden.
Treten bei einer Schülerin/einem Schüler im Laufe des Unterrichts gesundheitliche Beschwerden auf,
meldet sie/er sich beim Fachlehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Die Lehrerin/der Lehrer
vermerkt dies im Klassenbuch. Anschließend meldet sich die Schülerin/der Schüler im Sekretariat. Hier
nimmt eine der Sekretärinnen telefonisch Kontakt zu Ihnen oder einer der von Ihnen bei der Anmeldung
angegebenen Notfallnummern auf. Zusätzlich erhalten Sie über Ihr Kind ein vorgefertigtes
Entschuldigungsformular zur Unterschrift.
Für jedes Schulversäumnis ist der Klassenleiterin/dem Klassenleiter spätestens drei Tage nach
Wiederbesuch des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Auch versäumte
Einzelstunden müssen entschuldigt werden. In besonderen Fällen kann die Vorlage von
zusätzlichen Nachweisen (ärztliche Bescheinigung, ärztliches oder schulärztliches Attest) verlangt
werden (§ 37 Abs. 1 Übergeordnete Schulordnung).
Für die Entschuldigung können Sie gerne das unten stehende Formular zum Ausfüllen und Downloaden
benutzen.
Beurlaubungen
In allen Fällen von vorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht (d. h. der Grund steht vorher schon
fest, z. B. Krankenhausaufenthalte, nicht zu verschiebende Arztbesuche [ambulante Eingriffe,
Laboruntersuchungen], wichtige familiäre Ereignisse o. ä.) muss mindestens drei Tage vorher ein
schriftlicher Beurlaubungsantrag gestellt werden, und zwar für einzelne Stunden bei der
Fachlehrkraft, bis zu drei Tagen bei der Klassenleitung und darüber hinaus beim Schulleiter (§ 38, Abs. 1
und 2, Übergeordnete Schulordnung). Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen
laut Schulordnung nicht ausgesprochen werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter
nach schriftlichem Antrag.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen laut Schulordnung nicht ausgesprochen
werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter nach schriftlichem Antrag.
Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden in der Regel gewährt – müssen aber auch mindestens
drei Tage vorher schriftlich beantragt werden!
Fehlt ein Schüler ohne vorherige Beurlaubung, obwohl das Fernbleiben im voraus schon feststand, gilt
dies als unentschuldigtes Fehlen. In dieser Zeit versäumte Leistungsnachweise können vom Fachlehrer
mit "ungenügend" bewertet werden.
Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge
Wir freuen uns, wenn Sie für Entschuldigungen bzw. Beurlaubungsanträge die folgenden Formulare
verwenden:
Formular für eine Entschuldigung
Formular für einen Beurlaubungsantrag
Regelungen für die Oberstufe
Unsere Entschuldigungsbestimmungen für die Oberstufe (MSS) finden Sie hier.
Rhein-Gymnasium Sinzig Dreifaltigkeitsweg 35 53489 Sinzig Tel. 02642/9832-30 Fax 02642/9832-50 office@rhein-gymnasium-sinzig.de