Rhein-Gymnasium Sinzig Startseite Startseite Musikangebot Musikangebot Startseite Startseite Kleine Theater-AG Kleine Theater-AG Klassenfahrten Klassenfahrten Unsere Schule Unsere Schule Unterricht Unterricht Austauschprogr. / Skifahrt Austauschprogr. / Skifahrt Kollegium Kollegium Schulverwaltung Schulverwaltung Schülervertretung Schülervertretung Elternarbeit Elternarbeit
Entschuldigungsbestimmungen Entschuldigungen Jedes unvorhersehbare Fernbleiben vom Unterricht (plötzliche Krankheit, Notfälle o. ä.) ist der Schule  umgehend VOR Unterrichtsbeginn (8:00 Uhr) über das IServ-Modul „Abwesenheiten“ mitzuteilen.  Wichtig hierbei sind die Dauer des Fehlens und eine kurze Begründung, z. B. krank, Wetter, Bus. Sollte  eine Meldung aus technischen Gründen über IServ nicht möglich sein, so können Sie Ihr Kind auch  telefonisch,  unter 02642 983230, oder per E-Mail (schule@rgsinzig.de) abmelden.   Treten bei einer Schülerin/einem Schüler im Laufe des Unterrichts gesundheitliche Beschwerden auf,  meldet sie/er sich beim Fachlehrer der laufenden oder der folgenden Stunde ab. Die Lehrerin/der Lehrer  vermerkt dies im Klassenbuch. Anschließend meldet sich die Schülerin/der Schüler im Sekretariat. Hier  nimmt eine der Sekretärinnen telefonisch Kontakt zu Ihnen oder einer der von Ihnen bei der Anmeldung  angegebenen Notfallnummern auf. Zusätzlich erhalten Sie über Ihr Kind ein vorgefertigtes  Entschuldigungsformular zur Unterschrift.  Für jedes Schulversäumnis ist der Klassenleiterin/dem Klassenleiter spätestens drei Tage nach  Wiederbesuch des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Auch versäumte  Einzelstunden müssen entschuldigt werden. In besonderen Fällen kann die Vorlage von  zusätzlichen Nachweisen (ärztliche Bescheinigung, ärztliches oder schulärztliches Attest) verlangt  werden (§ 37 Abs. 1 Übergeordnete Schulordnung).  Für die Entschuldigung können Sie gerne das unten stehende Formular zum Ausfüllen und Downloaden  benutzen.  Beurlaubungen In allen Fällen von vorhersehbarem Fernbleiben vom Unterricht (d. h. der Grund steht vorher schon  fest, z. B. Krankenhausaufenthalte, nicht zu verschiebende Arztbesuche [ambulante Eingriffe,  Laboruntersuchungen], wichtige familiäre Ereignisse o. ä.) muss mindestens drei Tage vorher ein  schriftlicher Beurlaubungsantrag gestellt werden, und zwar für einzelne Stunden bei der  Fachlehrkraft, bis zu drei Tagen bei der Klassenleitung und darüber hinaus beim Schulleiter (§ 38, Abs. 1  und 2, Übergeordnete Schulordnung). Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen  laut Schulordnung nicht ausgesprochen werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter  nach schriftlichem Antrag. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen laut Schulordnung nicht ausgesprochen  werden. Über Ausnahmen entscheidet nur der Schulleiter nach schriftlichem Antrag.   Beurlaubungen aus religiösen Gründen werden in der Regel gewährt – müssen aber auch mindestens  drei Tage vorher schriftlich beantragt werden!   Fehlt ein Schüler ohne vorherige Beurlaubung, obwohl das Fernbleiben im voraus schon feststand, gilt  dies als unentschuldigtes Fehlen. In dieser Zeit versäumte Leistungsnachweise können vom Fachlehrer  mit "ungenügend" bewertet werden.   Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungsanträge Wir freuen uns, wenn Sie für Entschuldigungen bzw. Beurlaubungsanträge die folgenden Formulare  verwenden:  Formular für eine Entschuldigung Formular für einen Beurlaubungsantrag Regelungen für die Oberstufe Unsere Entschuldigungsbestimmungen für die Oberstufe (MSS) finden Sie hier.  
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