Schule gewährleistet ist. Umwege sind durch die Versicherung nicht abgedeckt. Die Schüler dürfen das
Schulgelände während der Unterrichtszeiten grundsätzlich nicht verlassen. Das betrifft besonders die
Schüler der Klassen 5 – 10 in den großen Pausen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen und mit jeweils
einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich. Verlassen die Schüler unerlaubt das
Schulgelände, unterstehen sie nicht mehr der Verantwortung und Aufsicht der Schule.
Den Schülern der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und
Freistunden erlaubt. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit in dieser Zeit
Angelegenheiten erledigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule stehen.
Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die Schüler das
Schulgebäude verlassen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um formlose Nachricht.
Ihr Kind müsste dann bis zum planmäßigen Ende des Unterrichts in der Schule verbleiben. Diese
Regelung gilt freilich nur für die Klassen 5 – 9.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Wertsachen weder im Schulgebäude noch in der Turnhalle für
jedermann zugänglich aufbewahrt werden dürfen. Dafür besteht kein Versicherungsschutz! Wertsachen
müssen immer an der Person getragen werden oder in Schließfächern deponiert werden.