Der neue Hygieneplan – ein Kommentar
8. Dezember 2022
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag, den 5.12.2022, trat die 19. Aktualisierung des Hygieneplans Corona in Kraft. Ebenso
aktualisiert worden ist das Merkblatt „Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern
und Jugendlichen“. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Homepage. Obwohl sich die allgemeine
Corona-Situation den offiziellen und medialen Auskünften zufolge stark verbessert hat, halte ich einen
erläuternden Kommentar zum neuen Hygieneplan von meiner Seite aus für dringend geboten.
Mit dem 19. Hygieneplan wird ab dem 05.12.2022 die Absonderungspflicht für Covid-19-positive
Personen aufgehoben. Eine administrative Folge der neuen Regelung wird sein, dass eine Covid-
Infektion nicht mehr aus der Fehltage-Bilanzierung der Schule herausfällt, da ab jetzt eine offizielle
Begründung für die Abwesenheit fehlt. Dieser Personenkreis darf laut Hygieneplan bei kontinuierlichem
Tragen einer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder Maske mit einem ähnlichen Standard (?)) weiter die
Schule besuchen. Die Maskenpflicht wird allerdings im Freien wieder relativiert, wenn ein Abstand von
1,50 Meter eingehalten wird. Dies ist bei einer Schülerschaft von 763 Personen so nicht umsetzbar. Die
Maskenpflicht endet frühestens am 5. Tag nach einem positiven Testergebnis. Es wird hier nur von einer
48-stündigen Symptomfreiheit als Bedingung für das Enden der Maskenpflicht und nicht von der
Erforderlichkeit eines negativen Testergebnisses gesprochen. Das Ablegen der Maske beruht somit
alleine auf dem subjektiven Empfinden des Einzelnen und seiner Angehörigen.
Ähnlich schwierig ist die Definition einer „symptomlosen Coronainfektion“. Diese Betroffenen haben
weiterhin eine Schulpflicht und eine Maskenpflicht.
In allen Fällen hat die Schule keinerlei Informationsrechte mehr gegenüber Eltern und Schülerschaft.
Eine Infektion muss nicht mehr angezeigt werden. Somit kann die Schule aber ohne Kenntnis einer
Infektion die Maskenpflicht eines Betroffenen auch nicht überwachen. Die Schule ist „blind“ geworden.
Es sollte auch erwähnt werden, dass symptomlose positiv getestete Personen auch „Ausscheider“ von
Viren sein können. Sie können in dieser Phase andere Menschen infizieren.
In der Vergangenheit haben alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zum Wohle der allgemeinen
Gesundheit vertrauensvoll und offen miteinander kommuniziert. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin zum
Wohle aller geschehen wird. Zögern Sie bitte nicht, die Schule in unklaren Situationen ins Vertrauen zu
ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Braner